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Beschäftigungsverbot in der EWW WfbM vom 19. April - 02. Mai 2021

Der Magistrat der Seestadt Bremerhaven hat heute, am 19. April durch das Bürger- und Ordnungsamt eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Danach gilt das Beschäftigungsverbot in der EWW WfbM weiter fort vom 19. April bis zunächst 02. Mai 2021. Ob danach die Beschäftigten der WfbM und die Teilnehmer des Eingangsverfahrens und des Berufsbildungsbereiches wieder zurück kommen dürfen, wissen wir noch nicht. Das wird der Magistrat in der kommenden Woche entscheiden.

Das Beschäftigungsverbot gilt für die Werkstätten in Bremerhaven. Die Arbeitsgruppen Hof Olendiek und CAP Markt Wremen sind im Landkreis Cuxhaven. Dort gilt das Beschäftigungsverbot nicht. Die Beschäftigten in diesen beiden Arbeitsgruppen arbeiten also weiter wie bisher.

Auch in den kommenden zwei Wochen gibt es weiter die Notbetreuung. Das ist so wie in den letzten zwei Wochen. Zum Gartenbau, zur TPS und zur Gas-/Ölbrenner Montage konnten einige wenige Beschäftigte wieder zurück zur Arbeit kommen. Dafür gibt es eine Ausnahmeregelung. Auch das bleibt so. Das haben wir mit der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport in Bremen abgesprochen.

Zusammen mit dem Krisenstab und dem Gesundheitsamt der Seestadt Bremerhaven tun wir alles, damit das Beschäftigungsverbot so schnell wie möglich wieder aufgehoben werden kann. Dabei sind der Schutz vor dem Virus und die Gesundheit das Wichtigste.

Sobald es etwas Neues gibt, werden wir Sie wieder informieren. Bitte gucken Sie regelmäßig auf unserer Homepage im Internet und auf unserem Facebook Kanal nach neuen Informationen.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:

Andreas Larmann, Fachbereichsleitung Arbeit & Bildung: andreas.larmann@eww.de

Kirsten Heiser, Bereichsleitung Reha: kirsten.heiser@eww.de

Rolf Bietmann, Bereichsleitung Produktion: rolf.bietmann@eww.de

Lars Kunau, Bereichsleitung Dienstleistung: lars.kunau@eww.de