Der Bewohnerbeirat hat hier für Sie einige Fragen und Antworten zu den Wohnstätten und Außenwohnungen zusammengestellt:
Muss ich mir ein Zimmer/eine Wohnung teilen?
Nein, jeder hat ein Zimmer für sich alleine. Auch in den Wohnungen. Als Paar kann man sich ein Zimmer oder eine Wohnung teilen.
Wer bestimmt, wie ich mein Zimmer/meine Wohnung einrichte?
Jeder darf seine Einrichtung selbst bestimmen.
Wer bezahlt die Einrichtung des Zimmers/der Wohnung?
Eine Grundausstattung in den Wohnstätten und Außenwohnungen wird von den EWW bezahlt. Jeder kann aber seine eigenen Möbel und andere Gegenstände mitbringen.
Zur Grundausstattung in den Außenwohnungen gehören z.B. Bett, Schrank, Tisch, Stühle, Sofa, eine Küche mit Kühlschrank, Herd und Backofen und eine Waschmaschine, außerdem der Fußbodenbelag, Gardinen/Rollos, Lampen und Gebrauchsgegenstände wie Geschirr.
Wenn ich bei den EWW wohne, muss ich auch bei den EWW arbeiten?
Nein, jeder kann selbst entscheiden wo er arbeitet.
Wie sieht die Unterstützung im Alltag aus?
Die Unterstützung richtet sich nach den eigenen Wünschen und Bedürfnissen. Mit jedem wird eine Teilhabeplanung vereinbart. Es werden gemeinsam Ziele festgelegt und die Schritte, um die eigenen Ziele zu erreichen.
Wer einen großen Hilfebedarf hat, hat viele Kontakte zu den Mitarbeitern, wer viel selber machen kann, hat wenige.
Kann ich mir einen Arzt selbst aussuchen?
Ja, jeder kann zu den Ärzten gehen, zu denen er gehen möchte.
Muss ich selber putzen?
Jeder ist für Ordnung und Sauberkeit in seinem Zimmer/seiner Wohnung selber verantwortlich und bekommt dort Hilfe, wo er Unterstützung benötigt.
Muss ich selber kochen?
Wer kann, kann alleine kochen. Wer Hilfe braucht, bekommt Unterstützung oder kann an der Gruppenverpflegung teilnehmen.
Kann ich meine Einkäufe selbst entscheiden?
Jeder kann einkaufen was er möchte und was er sich leisten kann. Wer Unterstützung beim Umgang mit Geld braucht, bekommt dabei Begleitung und Hilfe.
Wenn ich alt bin, muss ich dann ausziehen?
Nein, jeder kann bis zu seinem Lebensende bei EWW wohnen. Solange keine intensive medizinische Hilfe notwendig ist, wird die Unterstützung angepasst.