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Neue Werkstattordnung bei Elbe-Weser Welten unterzeichnet

Die neue Werkstattordnung der WfbM ist offiziell unterzeichnet und tritt damit in Kraft.

Die neue Werkstattordnung der WfbM ist offiziell unterzeichnet und tritt damit in Kraft. Sie basiert auf der Werkstättenverordnung (WVO) sowie dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) und konkretisiert die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die tägliche Zusammenarbeit in unserer Werkstatt.

Die Werkstattordnung regelt unter anderem:

  • Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit
  • Die Definition von Arbeitszeit (z. B. zählt der Besuch von BQ-Kursen zur Arbeitszeit)
  • Urlaubsansprüche und Urlaubsverfahren
  • Regelungen zur Krankmeldung
  • Weitere organisatorische Abläufe des Arbeitsalltags

Viele dieser Inhalte sind gemäß Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) mitbestimmungspflichtig. Das bedeutet: Sie wurden zwischen Werkstattrat und Werkstattleitung verhandelt und konnten nur mit Zustimmung des Werkstattrates beschlossen werden. Die nun unterzeichnete Werkstattordnung ist somit Ausdruck einer konstruktiven und partnerschaftlichen Zusammenarbeit.

 

Die Aufgaben des Werkstattrates

Der Werkstattrat vertritt die Interessen der Werkstattbeschäftigten gegenüber der Werkstattleitung. Seine gesetzlichen Aufgaben ergeben sich insbesondere aus der WMVO. Dazu gehören unter anderem:

  • Mitbestimmung bei Regelungen zur Arbeitszeit, Pausen, Urlaub und Ordnung in der Werkstatt
  • Mitwirkung bei Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Beteiligung bei Maßnahmen zur beruflichen Bildung und Weiterentwicklung
  • Unterstützung bei individuellen Anliegen oder Beschwerden von Beschäftigten
  • Förderung von Teilhabe, Gleichstellung und Inklusion im Arbeitsalltag
  • Regelmäßiger Austausch mit der Werkstattleitung zu wichtigen organisatorischen Themen

Durch diese Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte trägt der Werkstattrat wesentlich dazu bei, die Arbeitsbedingungen transparent, gerecht und im Sinne der Beschäftigten zu gestalten.

Mit der neuen Werkstattordnung wird diese gelebte Mitbestimmung erneut sichtbar und verbindlich festgeschrieben.